Ihr Bürgerbote
– kleine
Geschichten von der Ostsee.
Es waren noch nicht
viele Jahre vergangen, als in einer kleinen Gemeinde an der Ostsee ein großer
Meister seinen Willen, doch ohne jeglichen Beschluss seiner
Gemeindevertretung versucht haben soll, diesen auch gegen Jedermann und
den „Spielregeln“ dieser Gemeinde durchzusetzen. Einigen Grundeigentümern, die in der Gemeinde auf der „Alten Strasse“ ein Eigentum hatten, wollte er ohne jede Kostenbelastung und befreit von den leidlichen Umlagen von Straßenausbaubeiträgen, einen neuen Gehweg mit bepflanzten Grünstreifen und für die dunkele Zeit auch eine neue und exklusive Beleuchtung, als sein persönliches Geschenk zukommen lassen. In einer Zeit der Großzügigkeit soll der große
Meister seine Geschenke persönlich überreicht haben und für die
Grundeigentümer an der „Alten Strasse“, sollte es nach dem Willen des
Meisters und zur Überraschung der Beschenkten, „erheblich billiger“,
„völlig anders“ und vor allem „ kostenlos“ werden. So soll die Gemeinde
noch immer Geld genug gehabt haben, um derartig tolle Geschenke an einen
auserwählten Kreis zu verteilen und ein großer Meister konnte sich doch
so etwas erlauben, nämlich nicht nur so gedacht, sondern auch ohne andere
zu Fragen oder zu informieren, so gehandelt zu haben. Kritische Stimmen, die auf eine Nichteinhaltung von
Gleichbehandlung und auf die Inhalte einer in dieser Gemeinde geltenden
Satzung hingewiesen haben sollen, sollen von dem großen Meister persönlich
und in nicht guter Wortwahl, eine nicht schöne, doch sehr „tolle
Maulschelle“ erhalten haben. Während die damalige Gesetzesgebung vorgab, dass
wenn in einem Orte eine Strasse, ein Gehweg oder eine Straßenbeleuchtung
verbessert oder neu hergestellt wurde, die Anlieger diejenigen waren, die
entweder Erschließungsbeiträge oder Straßenausbaubeiträge durch
Umlagen zu bezahlen hatten, so soll das jedoch für den Schenkenden keine
zwingende Vorgabe für sein Handeln gewesen sein. Die Ungleichbehandlung von Bürgern im Orte schien
dem großen Meister aus irgendwelchen, doch nicht so bekannten Gründen, völlig
egal gewesen zu sein, so dass der große Meister im Eifer seiner Großzügigkeit
nicht daran gedacht haben soll, dass trotz seines nicht rechtskonformen
Handelns es die Beschenkten werden sollten, die ihr erhaltenes Geschenk später
noch einmal selber zu bezahlen hatten, zu zahlen an ihre Gemeinde, so wie
andere Grundeigentümer, vor deren Anwesen schon mal etwas für die
Infrastruktur gemacht ward und die nach der Ausführung von Verbesserung
oder Neubau der vor ihrer Haustüre liegenden Strassen, Gehwege und
Beleuchtungen, zur Zahlung als Anlieger zu einer Kostenumlage auf der
Grundlage einer bestehenden Satzung herangezogen worden sein sollen. Obwohl dem Meister das alles und auch die gültige
Satzung bekannt gewesen sein soll, soll er nicht von seinem Wege
abgewichen sein. Wie die Geschichte weitergeht, das erfahren sie in
der Forstsetzung des: Ihr
Bürgerbote – 16. Ausgabe -
Entwurf -- C2010
Siegfried Kümmels kleine Geschichten
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