Kohle machen um jeden Preis? Das Geschäft mit den
Feriengästen!
Vermietungen von Schwarzbauten und Räumlichkeiten
mit zweckentfremdeter Nutzung führen zu Einnahmen mit illegalem
Hintergrund. Einer fängt an und macht es vor, andere machen es nach. So
entsteht im Laufe der Zeit eine Menge illegal verbundener Macht und jede
Menge Quadratmeter zweckentfremdeten Raums.
Das Rundumpaket „der guten Taten aus Schwarzem Raum“ muss da stimmig
sein.
Auffallen scheint nicht gewollt und ist unerwünscht!
Zu Reichtum führen eben viele Wege!
Unter dem Motte scheinen in der Vergangenheit bekannte Risiken nur des
Geldes wegen wissentlich oder mit Nichtwissen in Kauf genommen. Ob
hergestellte Schwarzbauten oder hergestellte und zweckentfremdete Räumlichkeiten für
das „Reibachmachen“ den
Vorschriften nicht entsprach, scheint den „Kohlemachern in guter
Lage“, schlicht egal.
Hauptsache der Geldbringer kommt, nutzt und ist zufrieden.
Ein
Generalverdacht ist nicht angebracht und jeder Einzelfall wird irgendwie
eine Begründung finden. Dennoch ist klärend Eile geboten und die Spreu
ist vom Weizen zu trennen.
Dabei sollten tatsächlich betroffene Herrschaften des „gefärbten
Geldes“ einmal nur darüber Nachdenken, dass sie selbst oder ihr
illegal räumlich geschaffenes Angebot, also der Schwarzbau und/oder die
Zweckentfremdung, mit ihrer Präsentation, u.a. im Internet und
Prospekten, die Ursache des wahren Übels sein könnte und vorhandene
Missstände zu beseitigen oder schnellstens mit Hinsicht auf Arbeitsplätze
und möglich in Anspruch genommener Bankfinanzierung,
Versicherungsabschlüsse und erforderlicher Sicherheit zu legalisieren
sind, lässt ihre Denkensweise offensichtlich nur schwierig zu.
Da
liegt es in Folge schon nahe, dass hier und da die örtlichen Abgaben
aus illegaler Vermietung, zum Beispiel Kurtaxen, von dem einen oder
anderen nicht an die Kommune geleitet und die erzielten Einnahmen aus
dem „schwarzen Bereich“ den Finanzbehörden als Einkommen
unbeabsichtigt nicht benannt wurden. Die Einsparung zur Zahlung von
Umsatzsteuer könnte in gewerblichen Bereichen ebenfalls als
„Netto-Einnahme“ so mit in den Geldbeutel „der guten Taten aus
schwarzem Raum“ einbezogen sein.
Statt
über Bauanträge den Missstand zu beseitigen und über derartige Bau-
oder Nutzungsänderungsanträge kurzfristig den Weg in die Legalität zu
finden, droht man lieber mit den Verlusten von Existenzen und Arbeitsplätzen,
schimpft auf Anzeigende oder Mängelbeseitigende, oder verweist auf
andere und noch schlimmer werdende Probleme hin.
Der gut zahlende Gast aber lebt mit der Hoffnung,
es sei alles in Ordnung und sein Feriendomizil sei nach den
Bauvorschriften hergestellt, die Erfordernisse an die
Sicherheitsvorschriften seien erfüllt und die Nutzung auf den Zweck
genehmigt.
Nach einem körperlichen Schadensfall letztlich als
„Dummer“ dazustehen fällt ihm, dem zahlenden Gast, mit Hinsicht auf
die schönen Angebote, erst gar nicht ein.
Denn wer verlangt schon als zahlender Gast die
Baugenehmigung der Immobilie, die ihm als Urlauber zur Nutzung als
Feriendomizil gegen Zahlung angeboten wurde.
Letztlich können sich Behörden, Bau und Finanzen,
mit solchen Fällen in Größenordnung damit beschäftigen, die
in Menge angezeigten Missstände zu prüfen und den Karren – bezahlt
von Steuergeldern –, dort wo es von Nöten, angebracht und/oder überhaupt
möglich ist, aus dem „Dreck“ zu ziehen.
Immobilienbestände in guten Lagen können da schon zu
Verführungen leiten - auf Langeoog oder auch sonst wo.
Siegfried Kümmel
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